Halloween ist im deutschen B2B-Alltag kein großer Anlass, und gerade deshalb funktioniert es. Wer Ende Oktober etwas mit Fruchtgummi-Gehirnen auf den Tisch legt, unterbricht die Routine für einen Moment. Das reicht oft schon für ein Gespräch am Messestand oder ein Lächeln im Büro.
Vom Streuartikel bis zum Präsent
Die kleinen Naschtaschen ab 1,19 € sind die Streuartikel für den Messestand und ab 500 Stück bestellbar. Naschbeutel liegen bei 100 Stück, die großen Flachbeutel schon bei 50, und nach oben rundet das Bügelglas mit Süßigkeitenmix ab. Gefüllt wird mit Motiven, die zur Saison passen: Fruchtgummi-Gehirne, Frösche, Schaumzucker-Mäuse oder ein bunter Halloween-Mix.
Vom Messestand bis ins Herbstmailing
Der Herbst ist die dichteste Messezeit des Jahres, und die kleinen Formate wiegen wenig genug, um auch als Beilage im Postmailing mitzugehen. Im Büro funktionieren sie als Aufmerksamkeit an grauen Tagen, beim Firmenevent als Tischdekoration, die gegessen wird. Weitere Formate für Ihren Messeauftritt finden Sie unter Messe-Giveaways, flache Versandformate unter Spitztüten & Flachbeuteln. Für Einzelhandel und Wiederverkauf gibt es ein eigenes Sortiment unter Halloween-Süßwaren für den Handel.
Ihr Logo, Ihre Farben
Bedruckt werden Klappkarten und Etiketten vierfarbig im CMYK-Druck. Neben dem Logo passt eine kurze Zeile, und Halloween verträgt einen Ton, den andere Anlässe nicht hergeben. Bei den Schokolinsen lässt sich die Farbe wählen, etwa in Orange und Schwarz oder in Ihren Hausfarben. Die einfarbigen Mischungen finden Sie unter farbig sortierten Süßigkeiten.
Mengen, Lieferzeit und LMIV-Konformität
Die Mindestbestellmenge liegt je nach Format zwischen 50 und 500 Stück, die Preise zwischen 1,19 € und 18,69 €. Produziert wird erst nach Auftragseingang, deshalb kommen die Süßigkeiten frisch bei Ihnen an. Die Lieferzeit beträgt 14 Werktage; planen Sie Halloween-Aktionen also spätestens Anfang Oktober. Lieferungen zu Ihrem Wunschtermin sind nach Absprache möglich. Die Mindesthaltbarkeit liegt je nach Artikel zwischen 6 und 12 Monaten. Alle Lebensmittel-Inhalte sind exakt nach den Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) mit Zutaten, Nährwerten und Allergenen gekennzeichnet.